Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) bietet auf Ihrer Homepage (https://www.svs.at) den SVS-Versicherten bei Bedarf aufgrund des Coronavirus folgende Möglichkeiten:
- Stundung oder Ratenzahlung der Beiträge, wenn Zahlungsschwierigkeiten durch die Coronakrise bedingt sind (eigene Erkrankung, Quarantäne, Umsatzeinbruch in einschlägigen Branchen z.B. Veranstaltungssektor, Gastronomie, Hotellerie). Das Zahlungsziel orientiert sich primär nach dem Wunsch des Versicherten und der Dauer der Krise. Beantragung per e-mail an vs@svs.at
- Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage aufgrund einer Coronavirus-bedingten Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage. Beantragung per e-mail an vs@svs.at.
- Aussetzung der Eintreibungsmaßnahmen: Mahnungen von offenen Beitragsforderungen werden bis auf Weiteres ausgesetzt. Von Anträgen auf Einleitung von Exekutionsverfahren sowie Insolvenzverfahren wird Abstand genommen.
Hinweis
Diese Informationen sind auf dem Stand vom 23.03.2020 und können sich kurzfristig ändern. Aktuelle Detailinformationen finden Sie unter https://www.svs.at.
Stand: 16. März 2020
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Wir über uns
Als Steuerberater mit einer Kanzlei in Neudörfl bieten wir unsere Dienstleistungen auch im Raum Mattersburg an. Neben der klassischen Steuerberatung unterstützen wir Sie gerne bei der Lohnverrechnung, Buchhaltung & Unternehmensberatung. Sie haben Fragen zu einem bestimmten Thema? Kontaktieren Sie uns!